Rechtsberatung - polnisches Recht - Hamburg

 

Andrzej von Borne ist seit 1975 in Polen als Adwokat (polnische Berufsbezeichnung für einen Rechtsanwalt) zugelassen. In Deutschland ist er als Rechtsberater auf dem Gebiet des polnischen Rechts zugelassen.


Adwokat Andrzej von Borne berät vornehmlich Unternehmen im polnischen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, aber auch Privatpersonen, insbesondere im Familien- und Erbrecht. Seine Kompetenz im Versicherungsrecht ist durch den Abschluss des Studiums zum Versicherungsbetriebswirt an der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) und durch seine langjährige Tätigkeit für einen der größten internationalen Versicherungsmakler nachgewiesen.


Die Kanzlei berät und vertritt deutsche und internationale Unternehmen, die Geschäftsinteressen in Polen haben. Die Mandanten werden ganzheitlich betreut. Zum Beispiel kann bei der Errichtung von Niederlassungen bzw. Tochtergesellschaften in Polen die Betreuung bereits die Aufnahme des ersten Geschäftskontakts umfassen. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die optimale Vertragsgestaltung in deutscher und polnischer Sprache, die Unterstützung bei der Registrierung des neuen Unternehmens und beim Erwerb von Grundstücken und anderen Immobilien in Polen. Die Mandanten profitieren dabei von der Doppelkompetenz eines Juristen und eines vereidigten Übersetzers, da Andrzej von Borne alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen ins Deutsche oder Polnische übersetzt und selbst beglaubigt.


Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Beratung von Unternehmen aus der Logistikbranche, wie z.B. Dachser GmbH & Co. KG.